Der Giving Fund ist das deutsche Pendant zum „Donor Advised Fund“. Dieser ist bisher primär im angelsächsischen Raum verbreitet, wird in Deutschland aber zunehmend populär, um großzügiges Geben zu erleichtern. Dabei fungiert der Giving Fund als ein Spendenkonto bei einer Dachstiftung, in unserem Fall der Hoffnungsträger Stiftung.
Zunächst sammeln Sie als Geber Ihr philanthropisches Kapital im Giving Fund. Im selben Jahr erhalten Sie einen steuerwirksamen Zuwendungsbescheid von der Hoffnungsträger Stiftung. Anschließend können Sie entweder direkt oder erst im Laufe der Zeit Zuwendungen aus ihrem Giving Fund an gemeinnützige Organisationen veranlassen. In der Zwischenzeit ist Ihr Giving Fund Vermögen Teil des Verbrauchsvermögens der Hoffnungsträger Stiftung. Somit können Sie jederzeit geschenktes Kapital aus Ihrem Giving Fund in Teilen oder in Gänze an NGOs weiterleiten. Dabei können Sie frei auswählen, welche Projekte Sie unterstützen möchten oder sich inspirieren lassen, wofür andere bereits geben. Sie können beliebig oft in den Giving Fund einzahlen und Zuwendungen über uns abwickeln lassen.
Sie kennen Ihre Wunschorganisation bereits? Perfekt! Der Giving Fund vereinfacht die Abwicklung maximal.
Entdecken Sie eine kuratierte Auswahl von Organisationen, Projekte und Portfolios.
Als Geber stehen Sie im Mittelpunkt! Über den Giving Fund können Sie unkompliziert weiter an die gemeinnützigen Organisationen und Projekte geben, die Sie bereits unterstützen.
Grundsätzlich können alle Organisationen gefördert werden, die im Sinne der §52 – §54 Abgabenordung als kirchlich, mildtätig oder gemeinnützig anerkannt sind. Wir fördern Projekte auf Basis eines christlichen Werteverständnisses.
Kontaktieren Sie uns gerne, damit wir Ihre Wunschorganisation prüfen können. Im Anschluss kann diese, muss aber nicht, in unserer Übersicht kuratierter Organisationen aufgenommen werden.
Entdecken Sie bereits geprüfte Organisationen, Projekte oder Portfolios. Filtern Sie nach Organisationsname, Themenschwerpunkt, Regionen, oder Projekten. So finden Sie Informationen zur Vision, Mission, der Führungsriege und Finanzdaten auf einen Blick und können Ihr(e) Projekt(e) auswählen.
Sie möchten Herausforderungen ganzheitlich angehen? Geben Sie an thematische Cluster in Form von Portfolios.
Geförderte Organisationen durchlaufen bei uns eine jährliche Prüfung, die folgende Punkte beinhaltet:
✔️ Jede Organisation muss sich unserem Code of Conduct verpflichten
✔️ Ein gültiger Freistellungsbescheid muss vorliegen
✔️ Jahresabschlüsse der vergangenen drei Jahre
✔️ Tätigkeitsberichte der vergangenen drei Jahre
✔️ Satzung in ihrer aktuellen Version
✔️ Bescheid der zuständigen Stiftungsaufsicht oder Auszug aus dem Vereinsregister
Grundsätzlich können alle Organisationen gefördert werden, die im Sinne der §52 – §54 Abgabenordung als kirchlich, mildtätig oder gemeinnützig anerkannt sind. Wir fördern Projekte auf Basis eines christlichen Werteverständnisses.
Die Eröffnung eines Giving Funds ist für Sie kostenlos. Ihr Giving Fund wird von unserer Vermögensverwaltung betreut und partizipiert dadurch an möglichen Erträgen. Als Sozialunternehmen erheben wir für die Verwaltung aktuell folgende Beiträge, welche zur Kostendeckung beitragen:
1 – 500.000 EUR | 0,75 % p.a. |
500.000 – 1.000.000 EUR | 0,5 % p.a. |
ab 1.000.000 EUR | 0,25 % p.a. |
Für ein Vermögen von beispielsweise 750.000 EUR berechnen sich die Gebühren wie folgt: 500.000 x 0,75% p.a. + 250.000 x 0,5% p.a.
Die Beiträge werden monatlich mit den auf Ihren Giving Fund entfallenden Erträgen aus der Vermögensverwaltung verrechnet, sodass sich Ihr philanthropisches Kapitel in der Regel vor der finalen Zuweisung vermehrt.
Für NPOs berechnen wir keine laufenden Kosten. Für Auslandszuwendungen fallen Transaktionsgebühren von ca. 1% (mind. 300 EUR / Transaktion) an. Innerhalb Deutschlands entstehen keine Transaktionsgebühren.
Die ersten Schritte zu Ihrem Giving Fund
Eröffnen Sie sicher und unkompliziert Ihren Giving Fund. 3 Minuten Aufwand für Sie – wir erledigen den Rest.
Sie entscheiden, wie viel und wie oft Sie einzahlen. Den Zuwendungsbescheid erhalten Sie im selben Jahr.
Online können Sie jederzeit bequem Auszahlungen an die Gemeinnützigkeit veranlassen. So macht Geben Freude!